Jenseits des Gewöhnlichen

Hier beginnt unsere Reise. Lernen Sie unser Unternehmen und unsere Arbeit kennen. Wir legen großen Wert auf Qualität und hervorragenden Service. Begleiten Sie uns, während wir gemeinsam wachsen und erfolgreich sind. Wir freuen uns, dass Sie hier sind, um Teil unserer Geschichte zu sein.

Was ist der Unterschied zwischen Seniorenpflege und Alltagshilfe ?

Der Unterschied liegt im Fokus der Tätigkeit: Alltagshilfe konzentriert sich auf die Unterstützung bei alltäglichen, nicht-pflegerischen Aufgaben wie Haushaltsführung, Einkaufen oder Freizeitgestaltung, um die Selbstständigkeit zu fördern. Seniorenpflege hingegen umfasst qualifizierte, pflegerische und medizinische Maßnahmen, wie Körperpflege, Medikamentengabe und Wundversorgung. 

 

 

 

 

 

 

 

Welche Ausbildung hat eine Alltagshilfe ?

Eine Alltagshilfe (auch Alltagsbegleiter, Betreuungskraft oder Haushaltshilfe) braucht nicht immer eine formale Ausbildung, aber es gibt qualifizierende Lehrgänge und Empfehlungen, je nachdem, wo und für wen sie arbeitet.      Bei uns ist ein Lehrgang zum Nachbarschaftshelfer Voraussetzung, um im Team mitarbeiten zu können. Zudem achten wir auf Freude am Umgang mit Menschen und ausgeprägte Empathie

Wie wird eine Alltagshilfe abgerechnet ?

Die Abrechnung der Alltagshilfe

hängt maßgeblich davon ab, wer die Hilfe leistet und welcher Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Häufig kann dies über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse, die Krankenkasse oder als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. 

 

 

Abrechnung über den Entlastungsbetrag (Pflegekasse)

 

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. 

 

So funktioniert es:

 

  • Höhe: Der monatliche Betrag liegt seit 2025 für alle Pflegegrade bei 131 €.
  • Verwendung: Sie können den Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, wie z.B. Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Einkaufshilfen.
  • Anbieter:
    • Professionelle Dienste: Sie reichen die Rechnungen des Dienstleisters bei der Pflegekasse ein, die dann die Kosten erstattet. Einige Dienste rechnen auch direkt mit der Kasse ab.
    • Private Helfer: Seit 2025 können Sie den Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auch für Hilfeleistungen durch Privatpersonen nutzen. Diese privaten Helfer müssen jedoch in der Regel von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
  • Ansparen: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und eingelöst werden. 

 

Abrechnung über die Krankenkasse (Haushaltshilfe)

 

In bestimmten Situationen kann auch die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen, beispielsweise wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund einer schweren Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere Person im Haushalt lebt, die dies übernehmen könnte. 

 

So funktioniert es:

 

  • Voraussetzungen: Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt.
  • Abrechnung:
    • Vertrag: Bei professionellen Anbietern rechnet die Krankenkasse oft direkt mit dem Dienstleister ab.
    • Zuzahlung: Sie müssen in der Regel eine tägliche Zuzahlung leisten (zwischen 5 und 10 Euro pro Tag, maximal 10 % der Kosten).
  • Begrenzung: Die Kostenübernahme ist meist auf eine bestimmte Stundenzahl und einen maximalen Betrag begrenzt. 

 

Abrechnung über die Steuererklärung (haushaltsnahe Dienstleistungen) 

 

Kosten für Alltagshilfen, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, können steuerlich geltend gemacht werden. 

 

So funktioniert es:

 

  • Steuerermäßigung: Sie erhalten eine Steuerermäßigung von 20 % der Arbeitskosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen.
  • Minijob-Regelung: Wenn Sie die Alltagshilfe über einen Minijob beschäftigen, können Sie die Ausgaben im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens steuerlich absetzen. Die Minijob-Zentrale liefert automatisch den benötigten Nachweis.
  • Voraussetzungen:
    • Die Dienstleistung muss im eigenen Haushalt erbracht werden.
    • Die Rechnung des Dienstleisters muss die Arbeitskosten gesondert ausweisen.
    • Die Zahlung muss unbar per Überweisung erfolgen; Barzahlungen werden nicht anerkannt. 

 

Abrechnung über die Verhinderungspflege (Pflegekasse)

 

  • Für Pflegegrade 2–5: Wenn Sie mindestens sechs Monate häuslich gepflegt wurden, kann die Alltagshilfe auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Das ist möglich, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
  • Budget: Die Pflegekasse stellt dafür ein jährliches Budget zur Verfügung, welches für die Alltagshilfe genutzt werden kann.